Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FAP Gebäudetechnik GmbH · Stand: Mai 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der FAP Gebäudetechnik GmbH, Mallaustraße 51, 68219 Mannheim (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für 30 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Kostenschätzungen sind unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Kostenvoranschlag oder der individuellen Vereinbarung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mehrleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

Bei Aufträgen über 3.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Wetterbedingungen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Den Zugang zur Arbeitsstätte rechtzeitig zu gewährleisten
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen
  • Bestehende Leitungen, Rohre und Kabel vor Beginn der Arbeiten anzugeben
  • Für ordnungsgemäße Lagerungsmöglichkeiten für Materialien zu sorgen
  • Den Auftragnehmer unverzüglich über erkannte Mängel zu informieren

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Arbeiten unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen, abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Arbeiten an Bauwerken 5 Jahre, für sonstige Werkleistungen 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.

FAP Gebäudetechnik GmbH

Mallaustraße 51, 68219 Mannheim

Handelsregister: HRB 756035, Amtsgericht Mannheim

Geschäftsführer: Amer Alomerovic, Anel Alomerovic

E-Mail: info@fap-gebaeudetechnik.de

Telefon: 062331701488